Allgemeine Geschäftsbedingungen für SquareCircleStudios
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SquareCircleStudios (nachfolgend “Vermieter”) und dem Kunden (nachfolgend “Mieter”) bezüglich der Anmietung von Studioräumen für Film-, Video- und Podcastproduktionen sowie der Nutzung von Social Areas und Eventflächen.
2. Vermietung von Studioräumen
2.1 Filmstudio
- Ausstattung: Das Filmstudio ist mit professioneller Beleuchtung, Kameraausrüstung und akustischen Dämpfungselementen ausgestattet.
- Nutzungsregeln: Der Mieter darf nur die spezifisch für die Filmproduktion vorgesehenen Geräte und Einrichtungen nutzen. Eigene Geräte dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters verwendet werden.
2.2 Videostudio
- Ausstattung: Das Videostudio bietet Greenscreens, Beleuchtungssysteme und Aufnahmegeräte für High-Definition-Videoaufnahmen.
- Nutzungsregeln: Jegliche Änderungen an der technischen Einrichtung bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Der Mieter muss sicherstellen, dass alle Geräte nach Nutzung ordnungsgemäß ausgeschaltet und gesichert werden.
2.3 Podcaststudio
- Ausstattung: Ausgerüstet mit hochwertigen Mikrofonen, Mischpulten und Aufnahmesoftware für professionelle Audioaufnahmen.
- Nutzungsregeln: Der Mieter ist für die korrekte Bedienung der Audioausrüstung verantwortlich. Störgeräusche und externe Einflüsse sind während der Aufnahme zu minimieren.
2.4 Fotostudio
- Ausstattung: Das Fotostudio ist mit modernen Blitzanlagen, verschiedenen Hintergründen und Requisiten ausgestattet.
- Nutzungsregeln: Der Mieter darf die Ausrüstung nur für fotografische Zwecke verwenden. Änderungen an der Studioeinrichtung sind nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters erlaubt.
3. Nutzung der Social Areas
- Zugangsbedingungen: Zugang zu den Social Areas haben alle Mieter und deren Gäste während der gemieteten Zeiten. Eine Nutzung außerhalb dieser Zeiten ist nicht möglich.
- Verhaltensregeln: Rauchen ist in den Social Areas nicht gestattet. Speisen und Getränke dürfen nur in dafür ausgewiesenen Bereichen konsumiert werden.
- Haftung: Für die ordentliche Übergabe nach der Mietzeit haftet der Mieter. Sollten Aufräum- und Säuberungsarbeiten notwendig sein, wird der Vermieter diese dem Mieter in Rechnung stellen. Die Arbeitszeit für diese Sonderarbeiten wird im 15 Minuten Rhythmus berechnet mit 12,00 € pro angefangener 15 Minuten.
4. Veranstaltung von Events
- Buchungsverfahren: Für die Nutzung der Eventflächen ist eine vorherige Reservierung erforderlich, die durch den Vermieter bestätigt werden muss. Die Buchungsdetails (Datum, Uhrzeit, Art des Events) müssen mindestens 10 Tage im Voraus festgelegt werden.
- Haftung bei Schäden: Der Mieter haftet für alle während des Events verursachten Schäden an der Einrichtung und Ausrüstung.
5. Zahlungsbedingungen
- Preise und Gebühren: Die Mietpreise werden basierend auf der Nutzungsdauer und der Art des gemieteten Studios berechnet. Alle Preise sind netto, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
- Zahlungsweise: Zahlungen sind per Überweisung oder Kreditkarte mindestens 5 Tage vor der Nutzung nachzuweisen. Bei kurzfristigen Anmietungen hat die Zahlung sofort und vor Einlass zu erfolgen.
6. Haftung und Schadenersatz
- Eigentumsvorbehalt: Die zur Verfügung gestellten Ausrüstungen bleiben im Eigentum des Vermieters. Der Mieter haftet für jegliche Art von Beschädigung, Verlust oder Diebstahl.
- Versicherung: Der Mieter wird angehalten, eine Versicherung für persönliche Gegenstände und mitgebrachte Ausrüstung abzuschließen.
7. Kündigung
- Der Vertrag kann im Vorfeld zur Nutzung ordentlich gekündigt werden. Da dann keine Weitervermietung mehr möglich ist, werden bestimmte Teile der bereits gezahlten Gebühr einbehalten. Kündigt der Mieter 30 Tage vor Nutzung, dann wird die gezahlte Gebühr zurückerstattet. Bis 14 Tage vor Nutzung fallen 50% der vereinbarten gebühr als Stornierungskosten an, unter 14 Tage Kündigung vor Nutzung entstehen 80% der Gebühren als Nutzungsentgelt. Nicht gezahltes Entgelt wird berechnet und auch seitens des Vermieters eingezogen.
8. Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
- Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.